Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria (im Folgenden kurz: AMA) vom 2. Dezember 2016, AZ I/1/5-Geics/AMBBS-232/2016, wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 Agrarmarketingbeiträge für die Übernahme von Milch zum Versand und deren Weiterleitung zur Bearbeitung oder Verarbeitung für die Beitragszeiträume Januar 2016 bis einschließlich Oktober 2016 in Höhe von gesamt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria (im Folgenden kurz: AMA) vom 20. Januar 2017, AZ I/1/5-Geics/AMBBS-3/2017, wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 Agrarmarketingbeiträge für die Übernahme von Milch zum Versand oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung für den Beitragszeitraum November 2016 in Höhe von EUR 13.711,29 vorgeschrieben. Die AMA begründete ihre Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria (im Folgenden kurz: AMA) vom 8. Februar 2017, AZ I/1/5-Geics/AMBBS-9/2017, wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 Agrarmarketingbeiträge für die Übernahme von Milch zum Versand oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung für den Beitragszeitraum Dezember 2016 in Höhe von EUR 14.771,58 vorgeschrieben. Die AMA begründete ihre Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria (im Folgenden kurz: AMA) vom 19. Mai 2017, AZ I/1/5-Schue/AMBBS-7/2017, wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 Agrarmarketingbeiträge für die Übernahme von Milch zum Versand und deren Weiterleitung zur Bearbeitung oder Verarbeitung für die Beitragszeiträume Januar 2017 bis einschließlich März 2017 in Höhe von gesamt EUR 45.61... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der AMA vom 3. Oktober 2017, AZ I/1/5-Biegl/AMBBS-270/2017, wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 iVm §§ 8, 9 und 10 AMA-BeitragsV 2015 ein Agrarmarketingbeitrag (inkl. Erhöhungsbeitrag) für die Erzeugung von Obst, Gemüse und Kartoffeln für die Beitragsjahre 2015 und 2016 in Höhe von gesamt EUR 2.594,29 vorgeschrieben. Die AMA begründete ihre Entscheidung im Wesentlichen, dass die Berechnung der Beitrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der AMA vom 4. August 2017, AZ I/1/5-Schub/AMBBS-82/2017, wurde dem Beschwerdeführer in Spruchpunkt I. dessen Antrag auf Beitragsfreistellung gemäß § 16 AMA-BeitragsV 2015 abgewiesen. In Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 iVm § 9 AMA-BeitragsV 2015 ein Agrarmarketingbeitrag für die Erzeugung von Obst für das Beitragsjahr 2016 in Höhe von gesamt EUR XXXX vorg... mehr lesen...