Entscheidungen zu § 271 Abs. 3 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Beschluss 2019/11/18 Fr 2019/16/0006

1 Gegen den Familienbeihilfe versagenden Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 2. Oktober 2018 hatte der Antragsteller Bescheidbeschwerde erhoben, die dem Bundesfinanzgericht am 11. Dezember 2018 vorgelegt wurde. 2 Nach Einräumung von Gehör zur beabsichtigten Aussetzung des Verfahrens gemäß § 271 BAO mittels Erledigung vom 8. Mai 2019 sprach das Bundesfinanzgericht mit seinem Beschluss vom 12. Juni 2019 aus, dass die Entscheidung über die vorliegende Beschwerde bis ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.11.2019

RS Vwgh 2019/11/18 Fr 2019/16/0006

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §271 Abs1BAO §271 Abs3VwGG §38VwRallg
Rechtssatz: Ausgehend von der Zustellung des Aussetzungsbeschlusses nach § 271 BAO am 12. Juni 2019 an das Finanzamt erlangte dieser Beschluss bereits an diesem Tage Wirksamkeit, womit die Frist zur Entscheidung über die Bescheidbeschwerde unterbrochen (un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.2019

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