Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §263 Abs2;BAO §263 Abs3;BAO §270 Abs3;
Rechtssatz: Wie der VwGH im Erkenntnis vom 15. September 1999, 98/13/0153, ausgeführt hat, sind Stellvertreter zur Mitwirkung in Berufungssenaten erst dann heranzuziehen, wenn alle Mitglieder an der Mitwirkung verhindert sind. Die Verhinderung aller Mitglieder ist von der belBeh darzutun. ... mehr lesen...