Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Agrarmarketingbeitrag 2012: 1.1 Mit Schreiben vom 5.7.2012 brachte die Beschwerdeführerin (BF) Beitragserklärungen betreffend den Agrarmarketingbeitrag für das erste und zweite Quartal des Jahres 2012 ein und zahlte in der Folge den darin ausgewiesenen Betrag von EUR 14.787,56 für eine Summe von erstmalig in Verkehr gebrachtem Wein von 1.344.324 l ein. Mit Schreiben vom 6.7.2012 beantragte die BF - ohne nähere
Begründung: - die "Zusend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der AMA vom 24.10.2018, AZ I/1/5-AMB/11133365010, wurde über XXXX , BNr. XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR XXXX gemäß § 111 BAO verhängt. Ferner wurden die Beschwerdeführer aufgefordert, binnen 14 Tagen bisher nicht eingebrachte Beitragserklärungen einzusenden, widrigenfalls eine weitere Zwangsstrafe in Höhe von EUR 144,00 festgesetzt werde. Begründend führte die AMA aus, dass ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der AMA vom 22.03.2018, AZ I/1/5-Geics/AMBBS-38/2018, wurde XXXX , XXXX , XXXX , AMB-Nr. XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) gemäß § 21g Abs. 2 AMA-Gesetz 1992 iVm § 9 Abs. 2 AMA-BeitragsV 2015 für Intensivobstbau im Freiland für das Beitragsjahr 2017 ein AMB in Höhe von gesamt EUR XXXX vorgeschrieben, da der Beitrag von den BF noch nicht entrichtet worden sei. 2. Gegen diesen Bescheid erhoben die Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 29.11.2017 erstattete der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Beitragserklärung für den Agrarmarketingbeitrag 2017 für Obst, Gemüse und Kartoffeln. Dabei gab der BF auf Basis eines auf dem Mehrfachantrag-Flächen für das Antragsjahr 2017 basierenden formularmäßigen Vordrucks der AMA, der dem BF zu diesem Zweck seitens der AMA zur Verfügung gestellt wurde, für 8,12 ha Obstflächen einen einzuzahlenden Betrag von EUR 0,0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der AMA vom 3. Oktober 2017, AZ I/1/5-Biegl/AMBBS-270/2017, wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 iVm §§ 8, 9 und 10 AMA-BeitragsV 2015 ein Agrarmarketingbeitrag (inkl. Erhöhungsbeitrag) für die Erzeugung von Obst, Gemüse und Kartoffeln für die Beitragsjahre 2015 und 2016 in Höhe von gesamt EUR 2.594,29 vorgeschrieben. Die AMA begründete ihre Entscheidung im Wesentlichen, dass die Berechnung der Beitrag... mehr lesen...