Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria (im Folgenden kurz: AMA) vom 2. Dezember 2016, AZ I/1/5-Geics/AMBBS-232/2016, wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 Agrarmarketingbeiträge für die Übernahme von Milch zum Versand und deren Weiterleitung zur Bearbeitung oder Verarbeitung für die Beitragszeiträume Januar 2016 bis einschließlich Oktober 2016 in Höhe von gesamt ... mehr lesen...