Der Mitbeteiligte betreibt ein Taxiunternehmen. Für die Jahre 1981 bis 1983 fand bei ihm eine Betriebsprüfung statt, bei der unter anderem festgestellt wurde, daß das Dienstverhältnis mit seiner Ehegattin steuerlich nicht anzuerkennen sei, weil es sich dabei lediglich um eine familienhafte Mitarbeit handle. Die Tätigkeit der Ehegattin bestehe aus gelegentlicher Autowäsche und Telefondienst. Der Lohnaufwand einschließlich Lohnnebenkosten habe für 1981 S 50.541,--, für 1982 S 50.743,-- ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §25 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §47 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991/542;
Rechtssatz: Ein Dienstverhältnis zwischen Ehegatten ist unter anderem nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn die Entlohnung für die geleistete Tätigkeit angemessen ist (Hinweis E 13.5.1986, 85/14/0180). Auch eine... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, der in Jugoslawien ein Motorboot besitzt, betreibt eine Kfz-Werkstätte mit Fahrzeughandel. Daneben beschäftigt er sich auch mit dem Handel und der Reparatur von Bootsmotoren sowie von im Mittelmeerraum, insbesondere in Jugoslawien verwendeten Motorbooten. Der Gewinn wird gemäß § 5 EStG ermittelt. Die Ehegattin des Mitbeteiligten (in der Folge: Ehegattin bzw seine Ehegattin), die lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Angestellte im Betrieb des Mit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;BAO §167 Abs2;BAO §25 Abs1;
Rechtssatz: Während aufrechter Ehe kann bei einem ungeklärten Vermögenszuwachs eines Ehegatten dieser als Ausfluß der freien Beweiswürdigung auch dem anderen Ehegatten zugerechnet werden, wenn bei demjenigen Ehegatten, bei dem der ungeklärte Vermögenszuwachs festgestellt worden ist, alle d... mehr lesen...