RS Vwgh 1990/12/18 87/14/0155

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Veröffentlicht am 18.12.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
BAO §167 Abs2;
BAO §25 Abs1;

Rechtssatz

Während aufrechter Ehe kann bei einem ungeklärten Vermögenszuwachs eines Ehegatten dieser als Ausfluß der freien Beweiswürdigung auch dem anderen Ehegatten zugerechnet werden, wenn bei demjenigen Ehegatten, bei dem der ungeklärte Vermögenszuwachs festgestellt worden ist, alle denkmöglichen Mittelzuflüsse nicht zur Deckung desselben ausreichen UND enge wirtschaftliche Beziehungen zwischen den Ehegatten bestehen.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987140155.X01

Im RIS seit

18.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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