Der Beschwerdeführer war Flugkapitän eines österreichischen Luftfahrtunternehmens. Von diesem Dienstgeber wurde der Beschwerdeführer im Jahr 1983 gekündigt und in der zweiten Jahreshälfte 1989 wieder angestellt. Mittlerweile war der Beschwerdeführer für eine ausländische Fluglinie tätig. Im gesamten Jahr 1989 war er - davon gehen beide Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens aus - in Österreich nur beschränk einkommensteuerpflichtig i.S.d. § 1 Abs. 3 EStG 1988. Im Beschwe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §240 Abs1;BAO §240 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/22 90/13/0152 4 Stammrechtssatz Die Beurteilung von Vergütungen als sonstige Bezüge mag zur Folge haben, daß später ausgezahlte sonstige Bezüge zwar nicht mehr (zur Gänze) innerhalb des Jahressechstels zugeflossen sind und der Arbeitgeber für diese Bezüge daher zu wenig Lohnsteue... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und Universitätsprofessor. Für seine Lehr- und Prüfungstätigkeit erhielt er im Streitzeitraum gesonderte Abgeltungen in Form von Kollegiengeldern und Prüfungsgebühren. Mit Schreiben vom 21. Dezember 1987 stellte der Beschwerdeführer den Antrag, die genannten Vergütungen "als sonstige Einnahmen im Sinne des § 67 EStG anzusehen, die einbehaltene Lohnsteuer dieser Änderung anzupassen und diese Beträge zur Auszahlung zu bringen". Es handle sic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs1;BAO §240 Abs3;EStG 1972 §67 Abs1;EStG 1972 §67 Abs2;
Rechtssatz: Die Beurteilung von Vergütungen als sonstige Bezüge mag zur Folge haben, daß später ausgezahlte sonstige Bezüge zwar nicht mehr (zur Gänze) innerhalb des Jahressechstels zugeflossen sind und der Arbeitgeber für diese Bezüge daher zu wenig L... mehr lesen...