IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn A, ***, ***, vom 3. November 2017 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 17. März 2021, Zl. ***, mit welchem die Berufung des Beschwerdeführers gegen eine Rechnung des Stadtamtes der Stadtgemeinde *** vom 27. Jänner 2021 betreffend Abfallwirtschaftsgebühren und -abgaben (und Seuchenvorsorgeabgabe) als unzulässi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.10.2021 Norm: BAO §93BAO §96BAO §227BAO §228
Rechtssatz: Unverzichtbar für die Bescheidqualität sind die Bezeichnung der Behörde (§96 BAO), der
Spruch: , der die Person zu nennen hat, an die der Bescheid ergeht (§ 93 Abs 2 BAO) sowie (nach Maßgabe des § 96 BAO) die Unterschrift (vgl VwGH 95/15/0171; 2004/14/0111; 2005/14/0006). Schlagworte Finan... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 28.10.2021 Norm: BAO §93BAO §96BAO §227BAO §228
Rechtssatz: Die BAO unterstreicht den bloßen Mitteilungscharakter einer Lastschriftanzeige, sprechen doch die §§ 227 Abs 4 lit a und 228 BAO im Zusammenhang mit der Lastschriftanzeige von einer Verständigung, die den Abgabepflichtigen über Art, Höhe und Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung unterrichtet. Lastschriftanzeigen kommt ... mehr lesen...