Entscheidungen zu § 227 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2000/5/15 95/17/0458

1.1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 22. April 1994 wurde den Beschwerdeführern gemäß § 6 des Niederösterreichischen Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978, LGBl. 6930, in der im Zeitpunkt der Bescheiderlassung geltenden Fassung (in der Folge: NÖ GemeindewasserleitungsG) und der geltenden Wasserabgabenordnung der mitbeteiligten Gemeinde für die Liegenschaft W eine Wasseranschlussabgabe in Höhe von S 12.290,20 (hierin enthalten 10 % USt im Betrag von S 1.11... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.05.2000

RS Vwgh 2000/5/15 95/17/0458

Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §227 Abs1;LAO NÖ 1977 §175 Abs1;
Rechtssatz: Der in § 175 Abs1 NÖ LAO 1977 vor Ausstellung eines Rückstandsausweises vorgesehenen Mahnung kommt kein Bescheidcharakter zu; sie kann daher auch nicht angefochten werden (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, S 2372, zum vergleichbaren § 227 BAO). Europ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.2000

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