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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §227 Abs1;Rechtssatz
Der in § 175 Abs1 NÖ LAO 1977 vor Ausstellung eines Rückstandsausweises vorgesehenen Mahnung kommt kein Bescheidcharakter zu; sie kann daher auch nicht angefochten werden (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, S 2372, zum vergleichbaren § 227 BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995170458.X01Im RIS seit
28.11.2000