Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid vom 27. Juni 1991 erteilte der Magistrat der Landeshauptstadt Linz die Bauplatzbewilligung für das Grundstück Nr. 10, EZ 132 KG Waldegg. Mit Bescheid vom 29. Juli 1991 schrieb der Magistrat der Landeshauptstadt Linz dem Beschwerdeführer für dieses Grundstück gemäß §§20, 65 und 66 der Oö. Bauordnung 1976 einen Beitrag zu den Kosten der Errichtung der Fahrbahn der Wiener Straße in der Höhe von ATS 91.504,- vor. Hinsichtlich der Fälligkeit d... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3400 Abgabenordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5BAO §221aOö LAO 1996 §164Oö LAO 1996 §169Oö LAO 1996 §185 f
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Abweisung eines Antrags auf Rückzahlung von Nebengebühren
(Säumniszuschlag und Mahngebühr) bzw auf Zahlung von Verzugszinsen
nach Aufhebung des Abgabenbescheides durch den
Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit Bescheid vom 27. Juni 1990 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern in Linz dem Beschwerdeführer eine Gebühr (samt Erhöhung) von 672.000 S vor. Am 13. September 1990 wurde seinem Abgabenkonto ein Säumniszuschlag angelastet und das Finanzamt Schärding um Hereinbringung des gesamten Rückstandes von 685.440 S ersucht. Für die am 20. September 1990 gesetzte Amtshandlung forderte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern gemäß §26 Abgabenex... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1StGG Art5AbgEO §16AbgEO §26BAO §295BAO §221a
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht und im Eigentumsrecht durch
Aufrechterhaltung der Vorschreibung einer Pfändungsgebühr für eine
Amtshandlung des Abgabenvollstreckungsverfahrens nach Aufhebung
des Titelbescheides Recht... mehr lesen...