Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Administrativbeschwerde gemäß § 85c Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (nach Ergehen einer Berufungsvorentscheidung) der Beschwerdeführerin gegen die Abweisung ihres Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO hinsichtlich eines ihr vorgeschriebenen Altlastenbeitrages als unbegründet abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass während des Verfahrens betreffend den Altlastenbeitrag von der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §218 Abs4;
Rechtssatz: In seinem Erkenntnis vom 17. April 2000, Zl. 99/17/0437, hat der Verwaltungsgerichtshof zur Frage der Zulässigkeit bzw. Notwendigkeit einer Entscheidung über einen Aussetzungsantrag nach Ergehen der Berufungsentscheidung in der Hauptsache nach der bis zur Novelle zur BAO BGBl. I Nr. 142/2000 geltenden Rechtslage unter ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter in dem mit Beschluss des Landesgerichtes Krems an der Donau über das Vermögen der H GmbH. (nachfolgend: Gemeinschuldnerin) eröffneten Konkurs. Mit Bescheid vom 28. Juni 1996 wurden die Vorauszahlungen der Gemeinschuldnerin auf die Körperschaftssteuer für 1996 mit 50.000 S festgesetzt. Der Beschwerdeführer erhob Berufung und beantragte unter einem die Aussetzung der Einhebung gem. § 212a BAO. Das Finanzamt wies den Antrag auf Aussetzung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs9;BAO §218 Abs4;BAO §218 Abs5;BAO §230 Abs6;BAO §273;BAO §276 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung schließt gemäß § 212a Abs 5 BAO eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Antrages auf Entscheidung über d... mehr lesen...
Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 16. März 1999 wurde der Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1998 eine Ankündigungsabgabe in der Höhe von S 12,408.279,66 vorgeschrieben. Weiters wurde ausgesprochen, dass auf diesen Betrag ein Teilbetrag von S 11,241.828,66 zur Einzahlung gebracht worden sei. Der Differenzbetrag von S 1,166.451,-- sei innerhalb eines Monates nach Erhalt dieses Bescheides zu entrichten. Mit Beschei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs7;BAO §218 Abs4;BAO §230 Abs6;LAO Stmk 1963 §161a;LAO Stmk 1963 §165;LAO Stmk 1963 §167; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/17/0438 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0164 E 10. Dezember 1991 RS 1
(hier Abweisung der Berufung gegen de... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 4 - Referat 6) setzte mit Bescheid vom 18. Februar 1991 im Spruchpunkt I gegenüber einer näher bezeichneten Gesellschaft m. b.H. & Co KG (im folgenden: T-GmbH & Co KG) die Anzeigenabgabe für die "anläßlich der Vornahme und Verbreitung von Anzeigen aller Art" vereinnahmten Entgelte für die Zeit 1985 bis 1988 (aufgeschlüsselt nach Jahren) mit S 1,707,552,-- (Bemessungsgrundlage 17,075.520,--) fest. Weiters wurden ein Verspätungsz... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs7;BAO §218 Abs4;BAO §230 Abs6;BAO §235 Abs3;BAO §284;BAO §289;BAO §294;LAO Wr 1962 §160a Abs1;LAO Wr 1962 §160a Abs4;LAO Wr 1962 §160a Abs5;LAO Wr 1962 §164 Abs8;LAO Wr 1962 §177 Abs6;LAO Wr 1962 §181 Abs3;LAO Wr 1962 §224;LAO Wr 1962 §228; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 91/14/0164 1 ... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 20. Februar 1991 ein Säumniszuschlag in Höhe von S 442,-- mit der Begründung: vorgeschrieben, daß Einkommensteuer 1988 mit einem Teilbetrag von S 22.083,-- nicht bis zum Fälligkeitstag (= 10. Dezember 1990) entrichtet worden sei. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Bei dem Rückstand handle es sich nicht um eine bescheidmäßig festgestellte, fällige Abgabenschuld, sondern um "für mich nicht nachvollziehbare Sollbuchungen in verschiedener Höhe,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §217 Abs1;BAO §218 Abs4;
Rechtssatz: Ob auf Grund eines NACH Eintritt der Fälligkeit der Abgabenschuld gestellten Antrages des Abgabepflichtigen in weiterer Folge eine Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO bewilligt wurde, ist für die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages unerheblich, weil gemäß § 218 Abs 4 BAO nur ein VO... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 21. September 1992 wurden Anträge der Beschwerdeführerin, die Einhebung fälliger Abgaben (Kapitalertragsteuer 1988 und 1989, Umsatzsteuer 1988 bis 1990, Gewerbesteuer 1988 und 1989, Körperschaftsteuer 1988 und 1989) in der Höhe von insgesamt S 2,309.170,-- gemäß § 212a BAO auszusetzen, zurückgewiesen, weil sie keine Darstellung der Ermittlung der für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbeträge enthielten. Im (vorgedruckten) Text des Bescheides ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §218 Abs4;BAO §218 Abs5;BAO §230 Abs7;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Die Wirkungen eines (im Sinne des § 218 Abs 4 BAO zeitgerecht eingebrachten) Aussetzungsantrages, dem nicht stattgegeben wurde, beschränken sich auf die Hemmung der Vollstreckbarkeit BIS ZUR ERLEDIGUNG DES ANTRAGES (vgl § 230 Abs 6 BAO) und... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 10. Oktober 1991 wurde die Beschwerdeführerin als Haftpflichtige zur Zahlung der für die Zeit von Jänner 1989 bis Oktober 1989 im Betrieb in W, H-Gasse, entstandenen Getränkesteuerschuld der ehemaligen Pächterin, der N-GesmbH., im Betrag von S 56.905,-- (einschließlich Nebenansprüchen) herangezogen. In der dagegen erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin vor, sie sei in einem Pensionistenheim untergebracht... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs7;BAO §218 Abs4;BAO §230 Abs6;BAO §235 Abs3;BAO §294;LAO Wr 1962 §160a;LAO Wr 1962 §164 Abs8; Beachte Siehe jedoch:
91/15/0011 B 10. April 1991 RS 4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 91/14/0164 1 Stammrechtssatz § 212a Abs 1 BAO gilt auch für Berufungen... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde seinerzeit ein Teil der Einkommensteuer der Jahre 1983 bis 1986 nachgesehen. Diese Nachsicht wurde vom Finanzamt im Jahre 1990 widerrufen. Gleichzeitig mit der Berufung gegen diesen Bescheid stellte der Beschwerdeführer den Antrag, die Einhebung der wiederaufgelebten Abgabe gemäß § 212 a BAO auszusetzen. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit der Begründung: ab, die Abgabenfestsetzung habe zu keiner Nachforderung geführt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs7;BAO §218 Abs4;BAO §230 Abs6;BAO §235 Abs3;BAO §294; Beachte Siehe jedoch:
91/15/0011 B 10. April 1991 RS 4;
Rechtssatz: § 212a Abs 1 BAO gilt auch für Berufungen gegen den Widerruf einer Abgabennachsicht. Wird die Aussetzung von der Behörde versagt, hat die Behörde zweiter Instanz über die Beru... mehr lesen...