Entscheidungsgründe: I. 1. Die Finanzlandesdirektion für Stmk. schrieb Dipl.-Ing. DDr. J G mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 24. Oktober 1979 Säumniszuschläge in der Höhe von insgesamt 98 S vor und begründete dies unter Bezugnahme auf Bestimmungen der BAO (in der vor der Nov. BGBl. 151/1980 geltenden Fassung) im wesentlichen folgendermaßen: "Mit dem Nebengebührenbescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. August 1979 wurden wegen nicht zeitgerechter Entrichtung der... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: StGG Art5BAO §213, §214BAO §217 Abs6
Rechtssatz: BAO; keine denkunmögliche Vorschreibung von Säumniszuschlägen im Hinblick auf §§213, 214, 217 Abs6 Entscheidungstexte B 529/79 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 22.02.1985 B 529/79 Schlagworte ... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftstreuhänder; er gab dem Finanzamt mit Schreiben vom 8. Juni 1976 bekannt, daß ihn die STAMAG Stahl- und Maschinenbau Gesellschaft mbH & Co. KG (im folgenden: STAMAG-KG) beauftragt habe, ihre steuerlichen Belange wahrzunehmen. Diesem Schreiben hatte er eine mit 31. März 1976 datierte Vollmacht angeschlossen, die den Vermerk enthielt, daß sie auch für die Übernahme von Geld und Geldeswert gelte. Mit Schreiben vom 2. November ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs2BAO §213BAO §216
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, kein Eingriff in die Rechtssphäre des Beschwerdeführers; BAO, Erlassung eines Abrechnungsbescheides nach §216; zu Unrecht erfolgte Abbuchung eines Guthabensbetrages und Rückgängigmachung dieser Abbuchung Entscheidungstexte ... mehr lesen...