Entscheidungen zu § 213 Abs. 4 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1980/1/25 1753/79

Die Beschwerdeführer entrichteten am 10. November 1978 die für Oktober 1978 geschuldete Lohnsteuer und den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds abzüglich ausbezahlter Familienbeihilfe. Am 12. Dezember 1978 brachten die Beschwerdeführer denselben Betrag (Lohnsteuer S 8.291,20, Dienstgeberbeitrag S 4.984,61, abzüglich Familienbeihilfe S 880,-- = S 12.395,81) zur Einzahlung. Auf dem Überweisungsschein für diese Zahlung wurde als Verrechnungszweck im Sinne des § 214 Abs. 2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.1980

RS Vwgh 1980/1/25 1753/79

Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §213 Abs1BAO §213 Abs4BAO §214 Abs2BAO §217 Abs1
Rechtssatz: Entrichtet ein Abgabenpflichtiger selbst zu berechnende Abgaben für einen bestimmten Zeitraum zum Fälligkeitstag und führt er bei einer späteren Überweisung für einen anderen Zeitraum irrtümlich auf dem Überweisungsschein dieselben Abgaben für denselben Zeitraum noch einmal a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1980

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