RS Vwgh 1980/1/25 1753/79

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Veröffentlicht am 25.01.1980
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Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §213 Abs1
BAO §213 Abs4
BAO §214 Abs2
BAO §217 Abs1

Rechtssatz

Entrichtet ein Abgabenpflichtiger selbst zu berechnende Abgaben für einen bestimmten Zeitraum zum Fälligkeitstag und führt er bei einer späteren Überweisung für einen anderen Zeitraum irrtümlich auf dem Überweisungsschein dieselben Abgaben für denselben Zeitraum noch einmal an, so entsteht keine neuerliche (zusätzliche - in Wirklichkeit gar nicht bestehende) formelle Abgabenzahlungsschuld. Bestätigt in einem solchen Fall die Rechtsmittelbehörde die Festsetzung eines Säumniszuschlages für die zweite Zahlung - die sich in bezug auf den Zeitraum, für den die selbst zu berechnenden Abgaben schon getilgt waren, als Zahlung einer Nichtschuld erwiesen -, so handelt sie rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979001753.X01

Im RIS seit

30.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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