IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, vom 17. Juni 2019 gegen den Bescheid des Verbandsvorstandes des Gemeinde Dienstleistungsverbandes Region *** für Umweltschutz und Abgaben vom 6. Mai 2019, Kd.Nr.: ***, betreffend Vorschreibung einer Kanalbenützungsgebühr (für den Zeitraum ab 01.01.2018), mit welchem über eine Berufung vom 15... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.08.2019 Norm: BAO §93 Abs2BAO §198 Abs2KanalG NÖ 1977 §5 Abs2KanalG NÖ 1977 §14 Abs2
Rechtssatz: Eine Erledigung, die mangels Angabe der Abgabenhöhe der Kanalbenützungsgebühr keinen bestimmten
Spruch: enthält, stellt – ungeachtet der Bezeichnung als Bescheid – keinen Bescheid dar. Eine Zahlungsverpflichtung zur Abgabenentrichtung wird durch ein solches Schreiben nicht begrü... mehr lesen...