Auf Grund einer beim Wohnsitzfinanzamt der Beschwerdeführerin eingelangten amtlichen Mitteilung über die Feststellung des gemeinen Wertes der Anteile der Beschwerdeführerin und ihres Ehegatten an der A Gesellschaft m.b.H. (GmbH) in Höhe von S 1.031,-- pro S 100,-- des Nennkapitals änderte das Finanzamt mit dem auf § 295 BAO gestützten, an die Beschwerdeführerin gerichteten Bescheid vom 5. November 1992 den früher erlassenen Bescheid über die Vermögensteuer ab dem 1. Jänner 1989 ab. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §101;BAO §189 Abs1;BAO §191 Abs1 litd;BAO §191 Abs3 litc;BewG 1955 §75 Abs3;
Rechtssatz: Die in § 191 Abs 3 lit c BAO und in § 75 Abs 3 BewG, idF vor der Aufhebung durch BGBl Nr 1993/818, angeordnete Wirkung von Bescheiden, mit denen ua der gemeine Wert von inländischen Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung festgestellt... mehr lesen...