1.1. Mit den jeweils vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheiden setzte die belangte Behörde gemäß § 211 der Burgenländischen Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 2/1963 in der geltenden Fassung, die Entscheidung über die von den beschwerdeführenden Parteien eingebrachten Berufungen gegen die Vorschreibung von Tourismusförderungsbeiträgen aus. 1.2. Die beschwerdeführenden Parteien bekämpfen diese Bescheide jeweils wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschr... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §181 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art140 Abs7;LAO Bgld 1963 §211 Abs1;LAO Bgld 1963 §70 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/17/0195
Rechtssatz: Die Aussetzungs... mehr lesen...