Entscheidungsgründe: I. 1. Die Finanzlandesdirektion für Wien, NÖ und Bgld. erklärte mit ihrem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 19. Jänner 1978 die von der bf. Gesellschaft gegen den Umsatzsteuerbescheid 1973 sowie gegen den Körperschafts- und Gewerbesteuerbescheid 1973 des Finanzamtes für Körperschaften erhobene Berufung gemäß §275 BAO als zurückgenommen. Sie begründete diese Entscheidung im wesentlichen folgendermaßen: "Die Steuerberatung der berufungswerbenden GesmbH (... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabBAO §167 Abs2BAO §250 Abs1BAO §275
Rechtssatz: BAO; Entscheidung gemäß §275, die Berufung gelte als zurückgenommen; kein Entzug des gesetzlichen Richters Entscheidungstexte B 205/78 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 23.11.1984 B 205/78 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin bezog im Jahr 1972 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte als Gebrauchsgraphikerin, die sie als Einkünfte aus selbständiger Arbeit erklärte. Das Finanzamt behandelte im Umsatzsteuerbescheid 1972 diese Einnahmen als steuerpflichtigen Umsatz und unterzog ihn der Umsatzsteuer. In der dagegen erhobenen Berufung machte die Beschwerdeführerin geltend, daß ihre Arbeiten künstlerisch wertvoll seien und nahm die Bef... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5BAO §167 Abs2UStG 1959 §4 Abs1 Z13
Rechtssatz: UStG 1959; keine denkunmögliche und keine willkürliche Nichtanwendung der Begünstigungsbestimmung des §4 Abs1 Z13 auf Einkünfte der Beschwerdeführerin als Gebrauchsgraphikerin Entscheidungstexte B 278/77 Entscheidungstext VfGH ... mehr lesen...