Der Beschwerdeführer, der zuminderst seit dem Jahr 1973 als Einzelunternehmer tätig war, war berechtigt, das Marktfahrergewerbe beschränkt auf den Kleinhandel mit Waren aller Art unter Ausschluss solcher Waren, deren Verkauf an den großen Befähigungsnachweis oder an eine Konzession gebunden ist, generell das Handelsgewerbe iSd § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973, den Kleinhandel mit Textilwaren, den Einzelhandel mit Bijouteriewaren, den Handel mit Modeschmuck und Geschenkartikel, die Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde als allein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer der Komplementär GmbH (in der Folge GmbH) einer GmbH & Co KG (in der Folge KG) mit Haftungsbescheid für Abgabenschuldigkeiten der KG hinsichtlich Umsatzsteuer 1987 und 1988 und Säumniszuschlägen gemäß den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung herangezogen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wies die belangte Behörde die dagegen eingebrachte Berufung ab. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §151 Abs3;BAO §80 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992130194.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Urkunde vom 11. April 1985 zum Steuerberater bestellt. Den Gewinn aus dieser Tätigkeit ermittelt er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972. Seine Kanzlei befindet sich in derselben Wohnung, in der sein Bruder EF ein Buchhaltungsbüro betreibt. Im Streitjahr stellte EF dem Beschwerdeführer einen Betrag in der Höhe von 176.625 S zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in der Höhe von 35.325 S für diverse Buchhaltungs- und Beratungstätigkeiten (Steuerberatung) in Rechnung, den d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §151 Abs3;BAO §183 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, inwieweit die Abgabenbehörde vor Erlassung ihres Bescheides dem Abgabepflichtigen Gelegenheit zu geben hat, von den durchgeführten Beweisen und vom Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern, wenn sich einerseits ihre Entscheidungsfindung auf die ihrer Meinung nac... mehr lesen...