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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §151 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, inwieweit die Abgabenbehörde vor Erlassung ihres Bescheides dem Abgabepflichtigen Gelegenheit zu geben hat, von den durchgeführten Beweisen und vom Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern, wenn sich einerseits ihre Entscheidungsfindung auf die ihrer Meinung nach den Tatsachen entsprechende Sachverhaltsdarstellung des Prüfers gründet, welche dem Abgabepflichtigen ohnedies zur Kenntnis gebracht worden ist, und andererseits der Abgabepflichtige Kenntnis vom Ergebnis der Befragung des ihm gegenüber Leistenden (seines Bruders) hatte, weil er selbst als ausgewiesener Vertreter (Steuerberater) seines Bruders den diesbezüglichen Schriftsatz verfaßt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989140281.X03Im RIS seit
20.11.2000