1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis setzte das Bundesfinanzgericht im Instanzenzug gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG eine Abgabenerhöhung zur Umsatzsteuer für Februar, März, April, Mai, Juni, August und Oktober 2018 im Gesamtbetrag von 8.616,98 € fest und sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Das Bundesfinanzgericht stellte fest, am 24. Jänner 2019 habe die Prüferin des Finanzamtes um 14:15 Uhr mit dem Sekretariat der Vertreterin der revis... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §148 Abs5FinStrG §29 Abs6 idF 2014/I/065FinStrG §99 Abs2 Beachte Besprechung in:SWK 13/2020, Seite 747-752;
Rechtssatz: Die Ankündigung einer Außenprüfung iSd § 148 Abs. 5 BAO stellt eine "Anmeldung" einer in § 29 Abs. 6 FinStrG genannten Maßnahme dar und wird der Außenprüfung entsprechend zeitlich vorgelagert gesetzt. Eine "sonstige Beka... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer (N) ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der Zweitbeschwerdeführerin (GmbH). Bei beiden Beschwerdeführern fanden gemäß § 99 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) abgabenbehördliche Prüfungen statt. Entsprechend den Ergebnissen dieser Prüfungen legte die belangte Behörde ihren im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden folgenden Sachverhalt zugrunde: Die Zweitbeschwerdeführerin schloß im Sommer 1976 mit einem arabischen Auftraggeber ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §148 Abs3;BAO §148 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/13/0263
89/13/0264
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 133;
Rechtssatz: Eine Betriebsprüfung kann für Zwecke des Finanzstrafverfahrens jederzeit auch mehrmals selbst in ein- und demselben Finanzstrafverfahren und auch ohne Ankündigung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt den Handel mit Juwelen und Uhren. Im März 1962 fand in seinem Betrieb eine Betriebsprüfung statt, die die Jahre 1958 bis 1960 umfasste. Im Zuge der Betriebsprüfung wurden von den Prüfern drei Notizbücher gefunden, die nach Meinung der Prüfer verschlüsselte Aufzeichnungen über die Tageslosungen in den jeweils letzten Monaten der Jahre 1958, 1959 und 1961 enthielten. Da die aus den entschlüsselten Aufzeichnungen sich ergebenden Ziffern die gebuchten Erlöse ... mehr lesen...