RS Vwgh 1990/6/6 89/13/0262

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Veröffentlicht am 06.06.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §148 Abs3;
BAO §148 Abs5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/13/0263 89/13/0264 Besprechung in: ÖStZB 1991, 133;

Rechtssatz

Eine Betriebsprüfung kann für Zwecke des Finanzstrafverfahrens jederzeit auch mehrmals selbst in ein- und demselben Finanzstrafverfahren und auch ohne Ankündigung erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130262.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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