Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 18.10.2017 beantragte der Beschwerdeführer die Neuberechnung seines Vorrückungsstichtages unter Berücksichtigung der Schulzeiten, welche der Beschwerdeführer zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr zurückgelegt hat und die rückwirkende besoldungsrechtliche Neueinreihung sowie Nachzahlung der Bezüge. Begründend führte der Beschwerdeführer an, er stünde seit XXXX in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land Wien. Bei der Berechnung seines Vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist seit dem 01.01.2014 Richterin am Verwaltungsgericht Wien und beantragte mit Schreiben vom 15.05.2015 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, mit dem festgestellt wird, dass sie aus Anlass ihrer Ernennung zum Mitglied des Verwaltungsgerichts Wien ab dem 01.01.2014 in die Gehaltsstufe 2 des Schemas Verwaltungsgericht Wien (VGW) übergeleitet werde. Weiters beantragte sie die rückwirkende Nachzahlung des ihr au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin trat am 14.04.1998 als Vertragsbedienstete in ein öffentliche-rechtliches Dienstverhältnis zur Stadt Wien ein. Besoldungsrechtlich wurde sie in das Schema IV, Verwendungsgruppe A, Dienstklasse IV, Gehaltsstufe 6 mit dem Vorrückungsstichtag 10.02.1998 eingereiht. 2. Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 2 - Zentrales Mitarbeiter/innenservice für Dienstrecht und Besoldung vom 31.08.2001, Zl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist seit dem 01.01.2014 Richter am Verwaltungsgericht Wien und beantragte mit Schreiben vom 27.05.2015 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, mit dem festgestellt wird, dass er aus Anlass seiner Ernennung zum Mitglied des Verwaltungsgerichts Wien ab dem 01.01.2014 in die sich unter Einrechnung aller seiner bisherigen Ausbildungen und Dienstverhältnisse ergebene Gehaltsstufe des Schemas Verwaltungsgericht Wien (V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 22.07.2015 die Feststellung, dass er aus Anlass seiner Ernennung zum Mitglied des Verwaltungsgerichts Wien ab dem 01.01.2014 in die sich unter Einrechnung aller seiner bisherigen Ausbildungen und Dienstverhältnisse ergebende Gehaltsstufe des Schemas VGW übergeleitet werde sowie die rückwirkende Nachzahlung des ihm gebührenden Gehalts. Dazu führte er zusammengefasst aus, mit Wirksamkeit seiner... mehr lesen...