Norm: BSG §3 Abs2
Rechtssatz: Fehlende "technische Einrichtungen" können durch bloße Gefahrenhinweise nicht schlechthin ersetzt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 2192/96a Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 2192/96a Veröff: SZ 69/148 1 Ob 2184/96z Entscheidungstext OGH 28.01.1997 1 Ob 2184/96z Auch ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd5AHG §1 Cd13BSG §3 Abs2
Rechtssatz: Bejahung des Verstoßes des Rechtsträgers gegen die ihm durch § 3 Abs 2 BSG 1977 aufgegebene Fürsorgepflicht und damit der Rechtswidrigkeit seiner Unterlassungen, einerseits die als Dienstwaffen der Gendarmerie veralteten Pistolen nicht gegen den heutigen Anforderungen an die Schützensicherheit entsprechende Faustfeuerwaffen auszutauschen, andererseits seine Dienstnehmer nicht über die spezielle... mehr lesen...
Norm: BSG §3 Abs2
Rechtssatz: Nach dem Willen des Gesetzgebers soll nach dem jeweiligen Stand der Technik und Medizin ein möglichst wirksamer Schutz der Bediensteten gewährleistet sein; diese Vorsorge soll sich nicht nur im Schutz vor und in der Verhütung von Gefahren, die sich unmittelbar aus der Beschäftigung ergeben, erschöpfen, sondern darüber hinaus zu einer menschengerechten Gestaltung der dienstlichen Tätigkeiten und des Dienstablaufs fü... mehr lesen...