Norm: ABGB §1311 IIcBSG §3
Rechtssatz: Der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Bediensteten während ihrer beruflichen Tätigkeit liegt in jedem Fall im Interesse des einzelnen Bediensteten, des Dienstgebers und im öffentlichen Interesse. § 3 BSG 1977 ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB zugunsten des öffentlich Bediensteten. Entscheidungstexte 1 Ob 2192/96a Entscheidungstext... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1977 an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule N*** AM W*** als Lehrkraft beschäftigt. Mit Erlaß vom 9. Mai 1980, AD-7105/2-80, wies der Landesschulrat für Salzburg unter anderem alle Direktionen mittlerer und höherer Schulen auf die Bestimmungen des § 6 Abs.2 der Verordnung des Bundeministeriums für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974 betreffend die Schulordnung, BGBl. 1974/373, hin, wonach in der Schule jene Maßnahmen festzu... mehr lesen...
Norm: BSG §3SchUG §51
Rechtssatz: Die Erfüllung von Aufgaben nach § 51 Abs 3 SchUG fällt in den Schutzbereich des BSG. Bei einer angeordneten Brandschutzübung hat daher der Bund den Schutz eines eine Klasse beaufsichtigenden Lehrers zu gewährleisten. Entscheidungstexte 1 Ob 35/87 Entscheidungstext OGH 11.11.1987 1 Ob 35/87 Veröff: SZ 60/236 ... mehr lesen...