Norm
BSG §3Rechtssatz
Die Erfüllung von Aufgaben nach § 51 Abs 3 SchUG fällt in den Schutzbereich des BSG. Bei einer angeordneten Brandschutzübung hat daher der Bund den Schutz eines eine Klasse beaufsichtigenden Lehrers zu gewährleisten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0052918Dokumentnummer
JJR_19871111_OGH0002_0010OB00035_8700000_006