RS OGH 1987/11/11 1Ob35/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1987
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Norm

BSG §3
SchUG §51

Rechtssatz

Die Erfüllung von Aufgaben nach § 51 Abs 3 SchUG fällt in den Schutzbereich des BSG. Bei einer angeordneten Brandschutzübung hat daher der Bund den Schutz eines eine Klasse beaufsichtigenden Lehrers zu gewährleisten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0052918

Dokumentnummer

JJR_19871111_OGH0002_0010OB00035_8700000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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