Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.09.2019 Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: DO 1994 §19 Abs2B-VG Art. 7
Rechtssatz: Nach dem B-VG ist das gesamte Handeln des öffentlichen Dienstgebers nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit auszurichten. Zudem hat auch der öffentliche Dienstgeber bei seinen Personalmaßnahmen ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richter Mag. Dr. Kienast als Vorsitzenden, Mag. Chmielewski als Berichter und Mag. Hornschall als Beisitzerin sowie die Laienrichter Mag. Sabine Ambichl und Herrn Kurt Wessely über die Beschwerde des Herrn A. B. gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 2, Personalservice, vom 5. Juni 2018, Zl. …, mit dem auf Antrag des Beschwerdeführers vom 23. März 2018 festzustellen, dass sein Abzug von... mehr lesen...