Begründung: Die Klägerin ist aufgrund Schenkungsvertrags vom 2. 4. 1992 Hälfteeigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich ein Wohnhaus befindet. Dieses Wohnhaus wurde vom Ehepaar J***** O***** und E***** O***** (Rechtsvorgängerin der Klägerin) errichtet, denen die damalige Liegenschaftseigentümerin mit Vertrag vom 28. 2. 1968 (Bei l./E) ein Baurecht an der Liegenschaft bis 31. 12. 2047 eingeräumt hatte. Mit Kaufvertrag vom 12. 9. 1991 (Beil ./B) erwarben die beiden Bauberechtigt... mehr lesen...
Begründung: Zu der Liegenschaft EZ 940 Grundbuch ***** mit dem Grundstück Nr. 1485/1 Baufläche als Stammeinlage besteht aufgrund des Baurechtsvertrags vom 31. Oktober 2003 die Baurechtseinlage EZ 986 Grundbuch *****. Ob dieser Baurechtseinlage ist zu C-LNR 3a das Pfandrecht im Betrag von 103.000 EUR zugunsten der B***** einverleibt. Die Antragstellerin ist die alleinige Baurechtsberechtigte. Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Erstgericht aufgrund des Schenkungsvertrag... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten die Einverleibung des Unterbaurechtes bis 30. 9. 2046 im Lastenblatt einer Baurechtseinlage (Bauberechtigter ist der Erstantragsteller) sowie die Einverleibung des Unterbaurechtes für die Zweitantragstellerin im Eigentumsblatt der zu eröffnenden eigenen Unterbaurechtseinlage sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Grundbuchseintragungen. Das Erstgericht wies den Antrag mit der
Begründung: ab, dass ein „Unterbaurecht" in der erschöpfende... mehr lesen...
Norm: BauRG allgBauRG §1BauRG §5BauRG §6GBG §9
Rechtssatz: Die
Begründung: eines Baurechtes an einem Baurecht (Unterbaurecht) ist im Baurechtsgesetz nicht vorgesehen. Nach dem gesetzlichen Modell bezieht sich das Baurecht auf das Grundstück selbst. Entscheidungstexte 5 Ob 204/05v Entscheidungstext OGH 20.09.2005 5 Ob 204/05v Veröff: SZ 2005/134 ... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitantragsteller als Baurechtsbesteller hat mit dem Erstantragsteller als Bauberechtigtem einen Baurechtsvertrag am 2.6./6.6.2003 für das Grundstück Nr.***** EZ***** Grundbuch 19710 Eichgraben abgeschlossen. In dessen Punkt VI. werden die Pflichten des Bauberechtigten angeführt wie unter 1. die Bezahlung eines Bauzinses, unter 2. die Befugnis des Bauberechtigten, eine Wohngelegenheit bis zur Größe eines Einfamilienwohnhauses zu errichten sowie das Verbot der Erric... mehr lesen...
Norm: BauRG §5ABGB §472.476
Rechtssatz: Der Bauberechtigte kann die Baurechtseinlage auch mit Grunddienstbarkeiten belasten. Eine im Baurechtsvertrag vereinbarte grundbücherliche Sicherstellung einer bestimmten Bauhöhe kann daher als Dienstbarkeit einverleibt werden. Entscheidungstexte 7 R 205/04h Entscheidungstext LG St. Pölten 26.01.2005 7 R 205/04h ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist (grundbücherlicher) Hälfteeigentümer des Baurechts bis 31.12.2017 an der Liegenschaft EZ 1700 KG L*****, Baurechtseinlage EZ 1750 KG L*****, die Beklagte und Rainer Qu*****, seine Kinder, zu je einem Viertel. Die Mutter der Beklagten hatte der Beklagten und Rainer Qu***** ihren Hälfteanteil je zur Hälfte mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 24.6.1966 geschenkt; weiters räumte sie dem Kläger auf ihrem Hälfteanteil das - dort einverleibte... mehr lesen...
Norm: BauRG §1BauRG §5BauRG §8BauRG §9
Rechtssatz: Durch Vereinigung von Baurecht und Eigentum in einer Hand entsteht ein Eigentümer-Baurecht. Entscheidungstexte 3 Ob 2032/96m Entscheidungstext OGH 18.06.1997 3 Ob 2032/96m Veröff: SZ 70/114 5 Ob 94/09y Entscheidungstext OGH 09.06.2009 5 Ob 94/09y Beisatz: Erwirbt de... mehr lesen...
Norm: BauRG §1BauRG §5
Rechtssatz: Das Baurecht ist als ein in Voraussetzungen und Wirkungen besonders geregeltes dingliches Recht mit dem Eigentumsrecht an Liegenschaften oder Superädifikaten nicht vergleichbar. Auch der Bauzins hat in seiner rechtlichen Konstruktion als Reallast keine Rechtsähnlichkeit mit einer hypothekarisch sichergestellten Forderung. Entscheidungstexte 1 Ob 2133/96z ... mehr lesen...
Norm: BauRG §5GBG §60GBG §61 B1
Rechtssatz: Eine Streitanmerkung der Bauzinsklage ist mangels einer dafür bestehenden Rechtsgrundlage nicht möglich. Weder § 60 GBG noch § 61 GBG böte einem Analogieschluß eine tragfähige Grundlage. Es fehlt aber als Voraussetzung eines solchen schon an einer planwidrigen Unvollständigkeit des Baurechtsgesetzes. Entscheidungstexte 1 Ob 2133/96z Entscheidun... mehr lesen...