Norm: ArbVG §1 Abs2 Z3DorotheumsbedienstetenG allgVBG allgVBO 1995
Rechtssatz: Eine Gruppe von Gesetzen, zu denen das VBG und das DorotheumsG gehören, ist dadurch gekennzeichnet, dass sie für die Arbeitsverhältnisse zu bestimmten Körperschaften oder von solchen verwalteten Instituten den wesentlichen Inhalt des Arbeitsvertrages, insbesondere den dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltsanspruch, zwingend, also weder durch KollV, noch Betriebsverein... mehr lesen...