Norm
ArbVG §1 Abs2 Z3Rechtssatz
Eine Gruppe von Gesetzen, zu denen das VBG und das DorotheumsG gehören, ist dadurch gekennzeichnet, dass sie für die Arbeitsverhältnisse zu bestimmten Körperschaften oder von solchen verwalteten Instituten den wesentlichen Inhalt des Arbeitsvertrages, insbesondere den dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltsanspruch, zwingend, also weder durch KollV, noch Betriebsvereinbarung noch Einzeldienstvertrag abdingbar, festlegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0050823Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2021