Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 20. November 2002 bewarb er sich um die Funktion des Leiters der Sektion Oberösterreich des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung. In weiterer Folge erhielt er davon Kenntnis, dass die diesbezügliche Position anderweitig besetzt wurde. Am 10... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AusG 1989 §10;AusG 1989 §15 Abs1;AVG §8;
Rechtssatz: Es mag nun die Auffassung des Beschwerdeführers zutreffen, wonach eine Betrauung eines von der Begutachtungskommission nicht begutachteten Bewerbers unzulässig wäre. Die klare Anordnung des § 15 Abs. 1 zweiter Satz AusG 1989 schließt jedoch die Annahme aus, den and... mehr lesen...