Mit Rückstandsausweis vom 5. Februar 1996 verpflichtete die mitbeteiligte Bauarbeiter - Urlaubs- und Abfertigungskasse (im Folgenden: Kasse) gemäß den §§ 25 Abs. 3 und 25a Abs. 7 BUAG den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Ing. F. N. GmbH, ordnungsgemäß vorgeschriebene rückständige und vollstreckbare Zuschläge zum Lohn gemäß den §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von S 2,118.084,-- für den Zeitraum Juli bis Dezember 1995 zu entrichten. Gegen diesen Rückstandsauswe... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25 Abs3;BUAG §25 Abs4;BUAG §25 Abs5;BUAG §25 Abs6;BUAG §25 Abs7;BUAG §25 Abs8;BUAG §25a Abs7 idF 1996/754; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/08/0369 E 4. Oktober 2001
Rechtssatz: Hinsichtlich der Zulässigkeit der Erlassung eines Rückstandsausweises gegen die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen gilt, dass die Verfahrensvo... mehr lesen...
Mit Rückstandsausweis vom 19. Oktober 1994 verpflichtete die mitbeteiligte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse gemäß den §§ 25 Abs. 3 und 25a Abs. 7 BUAG die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der K Gesellschaft m.b.H., ordnungsgemäß vorgeschriebene, rückständige und vollstreckbare Zuschläge zum Lohn gemäß §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von S 239.283,-- für den Zeitraum März 1993 bis August 1993 zu entrichten. Gegen diesen Rückstandsausweis erhob die Be... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25 Abs3;BUAG §25 Abs4;BUAG §25 Abs5;BUAG §25 Abs6;BUAG §25 Abs7;BUAG §25 Abs8;BUAG §25a Abs7 idF 1996/754;BUAG §40 Abs1d idF 1996/754;
Rechtssatz: § 25 Abs 3 bis 8 BUAG gilt gemäß § 25a Abs 7 letzter Satz BUAG idF BGBl Nr 1996/754 auch für die Auferlegung der Zuschlagshaftung auf die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen. Diese Gesetzesstelle trat z... mehr lesen...