Entscheidungen zu § 139a WStV

Datenschutzbehörde

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TE Dsk BescheidBeschwerde 2017/11/9 DSB-D122.706/0005-DSB/2017

GZ: DSB-D122.706/0005-DSB/2017 vom 9.11.2017 [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] BESCHEID Spruch: Die Datenschutzbehörde entscheidet über die Datenschutzbeschwe... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk BescheidBeschwerde | 09.11.2017

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