Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.11.2017 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien
Norm: WVRG 2014 §18WVRG 2014 §24
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, dass ein öffentlicher Auftraggeber bzw. im Anlassfall ein Sektorenauftraggeber keine Behörde ist und insoweit definitionsgemäß eine unrichtige Auskunft durch eine Behörde nicht vorliegen kann. Aus der Tatsache, dass ein Sektorenauftraggeber keine Be... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr.in Lettner als Vorsitzende, den Richter Dr. Oppel und die Richterin Mag.a Mandl über die Anträge der G. GmbH & Co KG, vertreten durch Rechtsanwälte, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der Frist für den Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung betreffend das Vergabeverfahren "USV-Anlagen für den 5 Jahresbedarf der Wiener Linien" (Verfahren B68 – Elektro- und Maschinentechnik), auf Wi... mehr lesen...