I. 1. In der Beschwerde vom 20. Juni 2005 wird im Wesentlichen vorgebracht, dass der Beschwerdeführer am 11. Mai 2005 von drei in Zivil gekleideten Polizeibeamten in der H Gasse in G, als er auf dem Weg war, um wegen einer Arbeitsstelle vorzusprechen, zu Boden gebracht und ihm Handfesseln angelegt wurden. Hiebei sei der Beschwerdeführer an den Haaren ergriffen und ihm der Kopf: nach hinten gezogen worden. Dem Beschwerdeführer sei weder ein Ausweis, noch die Dienstkokarde gezeigt worden. Dar... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn die Haftfähigkeit nach § 7 Abs 3 Anhalteordnung im Rahmen einer amtsärztlichen Untersuchung festzustellen ist, umfasst diese Untersuchung nicht automatisch einen Drogentest. Ein aggressives Verhalten im Rahmen der Festnahme, ohne dass Symptome auf einen Drogeneinfluss hinweisen, bietet keine plausible
Begründung: für einen Drogentest. Aus dem Haftbericht unter der Rubrik "ärztliche Untersuchung" ging eindeutig hervor, dass der Beschwerdeführer haftfähig war und keine M... mehr lesen...