I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe "von einem Endgerät (Mobiltelefon) der Marke/Type Alcatel HC-400 ohne SIM-Karte mit der Seriennummer 330014531706450" wiederholt den Notruf 112 beim Gendarmerieposten Braunau am Inn angerufen und nach Melden des diensthabenden Gendarmeriebeamten entweder die Telefonverbindung sofort getrennt oder den Beamten beschimpft und dadurch die Gendarmeriebeamten grob belästigt... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E13206000E3L E1330990091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31990L0387 ONP-RL Einführung Art2 Z5 idF 31997L0051;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Anh1 Abschn3;31997L0051 Nov-31990L0387/31992L0044;31999L0005 Funkanlagen Telekommunikationsendeinrichtungen-RL Art2 lite;EURallg;TKG 1997 §104 Abs1 Z5;TKG 1997 §3 Z6;TKG 1997 §3 Z9;TKG 1997 §75 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Netzabschlu... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht91/01 Fernmeldewesen
Norm: SPG 1991 §5 Abs4;TKG 1997 §104 Abs1 Z5;TKG 1997 §75 Abs1 Z2;TKG NumerierungsV 1998 Anl2 TeilE Nr5.3;
Rechtssatz: Im beschwerdegegenständlichen Fall werden dem Beschwerdeführer 194 grundlose Anrufe zur Notrufnummer 112 innerhalb eines Zeitraumes von März bis Mai 2001 zu verschiedensten Tages- und Nachtzeiten zur Last gelegt. Anrufe zu dieser Rufnummer müssen a... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: FG 1993 §16 Abs2 Z2;TKG 1997 §75 Abs1 Z1;TKG 1997 §75 Abs1 Z2;TKG 1997 §75 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 75 Abs. 1 Z. 2 TKG stellt - anders als § 75 Abs. 1 Z. 1 und 4 TKG - nicht auf eine Nachrichtenübermittlung ab, sondern auf den Umstand einer groben Belästigung durch Verwendung der Funkanlage oder des Endgerätes. Diese grobe Belästigung kann, muss aber nicht durch d... mehr lesen...