Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30.03.2020 ordnete die Telekom-Control-Kommission (belangte Behörde im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht) über Antrag der XXXX (weitere Verfahrenspartei im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht) gegen XXXX (Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht) eine im
Spruch: des Bescheides näher ausgeführte vertragsersetzende Regelung („Anordnung über ein Leitungsrecht“) an. 2. Geg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid räumte die Telekom-Control-Kommission (belangte Behörde, im folgenden auch „TKK“) der XXXX AG (weitere Verfahrenspartei) ein Leitungsrecht an Grundstücken der XXXX GmbH (Antragstellerin oder auch „AS“) ein und ordnete im Einzelnen Folgendes an (
Spruch: ): „Gemäß §§ 5, 6 iVm 117 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I 70/2003 idgF (im Folgenden ‚TKG 2003‘) wird folgende vertragsersetzende Regelung angeordnet: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid räumte die Telekom-Control-Kommission (belangte Behörde) der XXXX (weitere Verfahrenspartei) ein Leitungsrecht an Grundstücken des XXXX (Beschwerdeführer) ein und ordnete im Einzelnen Folgendes an: „Anordnung über ein Leitungsrecht 1 Gegenstand Gegenstand dieser Anordnung ist die Einräumung eines Leitungsrechtes gemäß §§ 5 ff TKG 2003 für die XXXX (in der Folge: Antragstellerin) gegenüber XXXX (in der Folge: A... mehr lesen...