Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die beschwerdeführende Partei auf dem "Markt für terminierende Segmente von Mietleitungen" gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht festgestellt. Zudem wurden ihr hinsichtlich dieses Marktes gemäß § 37 Abs 1 TKG 2003 spezifische Verpflichtungen auferlegt. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführende Partei mit Schreiben vom 21. August 2014 Beschwerde. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 14.07.2017 stellte die Telekom-Control-Kommission ("TKK" oder "belangte Behörde") gemäß § 36 Abs. 2 TKG 2003 fest, dass der Markt für "Anrufzustellung in das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten der XXXX" ein der sektorspezifischen Regulierung unterliegender relevanter Markt sei (Spruchpunkt A.1.) und dieser das geografische Gebiet innerhalb der Republik Österreich umfasse, in dem die Beschwerdeführerin die Leistung "Anrufzus... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin) übermittelte mit Schriftsatz vom 23.12.2014 einen Antrag auf Erlass einer Anordnung gemäß § 50 TKG 2003 gegenüber der XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) an die Telekom-Control-Kommission (im Folgenden belangte Behörde), womit sie die Erlassung einer Zusammenschaltungsanordnung gegenüber der mitbeteiligten Partei begehrte. Nachdem ein von der XXXX geführtes Streitschlichtungsverfahren gemäß § 121 T... mehr lesen...