Entscheidungsgründe: 1. Die beschwerdeführende Gemeinde Scheffau a.W.K. gehört gemäß §1 Abs1 litb des Bezirkskrankenhäuser-Gemeindeverbände-Gesetzes (im folgenden: BKHGVG), LGBl. für Tirol Nr. 32/1984, dem Gemeindeverband Bezirkskrankenhaus Kufstein-Wörgl an. Nachdem der Verbandsausschuß des Gemeindeverbandes Bezirkskrankenhaus Kufstein-Wörgl bei der Tiroler Landesregierung den Antrag auf bescheidmäßige Vorschreibung fälliger Vorauszahlungen gestellt hatte, wurden der beschwerdef... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9440 Krankenanstalt, Spital
Norm: B-VG Art116 Abs1B-VG Art116a Abs2B-VG Art118 Abs2Tir Bezirkskrankenhäuser-Gemeindeverbände-GTir Bezirkskrankenhäuser-Gemeindeverbände-G §1Tir Bezirkskrankenhäuser-Gemeindeverbände-G §12 Abs4KAG §18 Abs1Tir KAG §25Tir KAG §28
Leitsatz: Keine Verletzung einer einem Gemeindeverband angehörenden Gemeinde im
Selbstverwaltungsrecht durch Vorschreibung fälliger Vorauszahl... mehr lesen...