Rechtssatz: Fünf Jahre zurückliegende Gerichtsdelikte sollten nicht direkt als die Verkehrszuverlässigkeit bestimmende Wertungsaspekte herangezogen werden. mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 7 des Führerscheingesetzes als verkehrszuverlässig gilt eine Person, wenn nicht auf Grund erwiesener bestimmter Tatsachen (Abs.3 leg.cit.) und ihrer Wertung (Abs. 4) angenommen werden muss, dass sie wegen ihrer Sinnesart beim Lenken von Kraftfahrzeugen 1. die Verkehrssicherheit insbesondere durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr oder durch Trunkenheit oder einen durch Suchtmittel oder durch Medikamente beeinträchtigten Zustand gefährden wird, Als bestimmte Tat... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 17.1.2003 entzog die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Gruppen A und B wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit auf die Dauer von 18 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Abnahme des Führerscheines, somit bis einschließlich 26.4.2004. Gleichzeitig wurde der Berufungswerber unter Verweis auf § 24 Abs 3 FSG verpflichtet, eine Nachschulung zu absolvieren, eine verkehrspsychologische Stellungnahme sowie ein amtsärztliches ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Entziehung der Lenkberechtigung auf die Dauer von 18 Monaten ist auch dann gerechtfertigt, wenn von dem dreimaligen Lenken eines PKW in einem durch Alkohol erheblich beeinträchtigten Zustand, bei dem jedes Mal ein meist schwerer Verkehrsunfall verschuldet wurde, zwei Lenkvorgänge bereits getilgt sind (das Lenken erfolgte in den Jahren 1993, 1995 und 2002, die Lenkberechtigung wurde zuletzt im November 2002 entzogen), und wenn die eingeräumte Möglichkeit, in der mündlichen V... mehr lesen...