RS UVS Oberösterreich 2005/06/13 VwSen-520986/2/Br/Wü

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.2005
beobachten
merken
Rechtssatz

Fünf Jahre zurückliegende Gerichtsdelikte sollten nicht direkt als die Verkehrszuverlässigkeit bestimmende Wertungsaspekte herangezogen werden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten