Entscheidungen zu § 4 Abs. 7 FSG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/20 2003/11/0143

Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung entzog dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 10. Jänner 2000 die Lenkberechtigung für die Klassen AL, B, C, F und G für die Dauer von 12 Monaten ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines (das ist der 12. September 1999). Als Rechtsgrundlage war § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 des Führerscheingesetzes (FSG) angegeben. Gemäß § 32 Abs. 1 Z. 1 FSG wurde dem Beschwerdeführer für denselben Zeitraum das Lenken von vierrädrigen Leicht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.2004

RS Vwgh 2004/4/20 2003/11/0143

Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §4 Abs3;FSG 1997 §4 Abs6;FSG 1997 §4 Abs7;
Rechtssatz: Die im § 4 Abs. 7 FSG 1997 vorgesehene Nachschulung bezieht sich nur auf die dort genannten Verstöße, sofern nicht gleichzeitig ein Verstoß gegen die StVO 1960 vorliegt und bezieht sich das in § 4 Abs. 3 FSG 1997 enthaltene Erfordernis des Vorliegens der Rechtskraft der Bestrafung für die Nachschulungsanordnung nu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.2004

RS Vwgh 2004/4/20 2003/11/0143

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §4 Abs7;FSG 1997 §4;FSG 1997 §7 Abs3 Z6;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0138 E 30. Mai 2001 RS 1 (Hier: Der Bf hat als Besitzer einer Lenkberechtigung für Anfänger (Probeführerschein) gemäß § 4 FSG 1997 innerhalb der Probezeit in schwer alkoholisiertem Zustand als Lenker eines Kfz einen Verkehrsunfall verschuldet, b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.2004

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