Mit Bescheid vom 17. Jänner 2000 gab der Unabhängige Verwaltungssenat Wien gemäß § 67c Abs. 3 AVG der Maßnahmenbeschwerde des Beschwerdeführers gegen die am 4. Mai 1999 um 00.40 Uhr an einer näher bezeichneten Stelle im 21. Wiener Gemeindebezirk erfolgte vorläufige Abnahme seines Führerscheines keine Folge und wies die Beschwerde als unbegründet ab. Begründend führte der Unabhängige Verwaltungssenat Wien im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei am verfahrensgegenständlichen ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte49/04 Grenzverkehr90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §39 Abs1;FSG 1997 §39;MRK Art6;SDÜ 1990 Art54;
Rechtssatz: Der VwGH hegt im Hinblick auf sein Verständnis der vorläufigen Führerscheinabnahme als einstweilige Sicherungsmaßnahme sowie der Judikatur des EGMR (vgl. das Urteil vom 28. Oktober 1999 im Fall Escoubet gegen Belgien) keine Bedenken dahingehend, dass dieser Maßnahme Strafc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 18. Mai 2000 wies der Landeshauptmann von Niederösterreich einerseits den Antrag des Beschwerdeführers vom 13. März 2000, seiner Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 28. Februar 2000 betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, als unzulässig zurück (Spruchpunkt 1), andererseits wies er die Berufung gegen den erwähnten Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölte... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §29 Abs4;FSG 1997 §39 Abs3;FSG 1997 §39;
Rechtssatz: Von einer Wiederausfolgung des vorläufig abgenommenen Führerscheins ist im § 39 FSG 1997 - von dem in Abs. 2 zweiter Halbsatz geregelten Fall abgesehen - immer nur im Zusammenhang mit der dreitägigen Frist nach vorläufiger Abnahme die Rede. Dies legt es nahe, die Wortfolge "gemäß § 39" in § 29 Abs. 4 FSG 1997 nicht ... mehr lesen...