Rechtssatz: Hat die Erstbehörde den Spruchpunkt 3 (Verwaltungsübertretung nach § 33 Abs 1 KFG) der rechtskräftigen Strafverfügung gemäß § 52a Abs 1 VStG aufgehoben, so ist die gegen den Behebungsbescheid erhobene Berufung als unbegründet abzuweisen, da der Berufungswerber hinsichtlich dieses Übertretungstatbestandes nicht beschwert ist. Die weiteren Anträge des Berufungswerbers, die Spruchpunkte 1 und 2 (Verwaltungsübertretungen nach § 14 Abs 4 FSG und § 50 Abs 1 KFG) der bezughabenden Str... mehr lesen...