Entscheidungen zu § 26 Abs. 7 FSG

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Steiermark 2003/09/08 42.3-2/2003

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufungswerberin die Lenkberechtigung der Klasse B gemäß "§§ 7; 24 Abs 1 Z 1; 25; 26 Abs 3; 28, 29; § 64 Abs 2 AVG" für einen Zeitraum von zwei Wochen, gerechnet vom Tage der Zustellung des Bescheides (03. März 2003) entzogen. Die Partei wurde aufgefordert, den Führerschein unverzüglich abzuliefern und wurde die aufschiebende Wirkung einer Berufung ausgeschlossen. Als Begründung: wurde angeführt, dass die Berufungswerberin am 15. August 2002 um 14.3... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 08.09.2003

RS UVS Steiermark 2003/09/08 42.3-2/2003

Rechtssatz: § 26 Abs 7 FSG stellt nicht nur hinsichtlich der Bemessung der Entziehungszeit eine lex specialis dar. Während nach § 7 Abs 8 (jetzt: Abs 2) FSG auch Verkehrsverstöße, die im Ausland begangen und bestraft werden, als bestimmte Tatsachen im Sinne des § 7 Abs 3 FSG in Frage kommen, zeigt § 26 Abs 7 erster Satz FSG, wonach eine Entziehung gemäß § 26 Abs 3 und 4 leg cit erst ausgesprochen werden darf, wenn das Verfahren in erster Instanz "durch Strafbescheid" abgeschlossen ist, ga... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 08.09.2003

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