Mit Disziplinarerkenntnis vom 18. August 2000 hat der Disziplinarvorgesetzte (der entsendeten Einheit A) den Beschwerdeführer, ein Wehrpflichtiger des Milizstandes, wie folgt schuldig erkannt und über ihn die nachstehende Strafe verhängt: "1. Sie haben über einen Zeitraum von über 6 Monaten - von Juli 1999 bis Jänner 2000 - regelmäßig das Heereskraftfahrzeug BH ... gelenkt, ohne über eine entsprechende Heereslenkerberechtigung zu verfügen. 2. Sie haben bei ihrer Fahrt von P ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E0720401090/02 Führerscheingesetz
Norm: 31991L0439 Führerschein-RL Art7 Abs5;EURallg;FSG 1997 §22 Abs7;
Rechtssatz: Die Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein, ABl 1991 Nr. L 237) und insbesondere deren Artikel 7 Abs. 5 bezieht sich auf die zivile Lenkberechtigung, weshalb sie daher das Lenken von Heeresfahrzeugen nicht bet... mehr lesen...