Entscheidungen zu § 22 Abs. 7 FSG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/9/21 2002/09/0162

Mit Disziplinarerkenntnis vom 18. August 2000 hat der Disziplinarvorgesetzte (der entsendeten Einheit A) den Beschwerdeführer, ein Wehrpflichtiger des Milizstandes, wie folgt schuldig erkannt und über ihn die nachstehende Strafe verhängt: "1. Sie haben über einen Zeitraum von über 6 Monaten - von Juli 1999 bis Jänner 2000 - regelmäßig das Heereskraftfahrzeug BH ... gelenkt, ohne über eine entsprechende Heereslenkerberechtigung zu verfügen. 2. Sie haben bei ihrer Fahrt von P ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.2005

RS Vwgh 2005/9/21 2002/09/0162

Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E0720401090/02 Führerscheingesetz
Norm: 31991L0439 Führerschein-RL Art7 Abs5;EURallg;FSG 1997 §22 Abs7;
Rechtssatz: Die Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein, ABl 1991 Nr. L 237) und insbesondere deren Artikel 7 Abs. 5 bezieht sich auf die zivile Lenkberechtigung, weshalb sie daher das Lenken von Heeresfahrzeugen nicht bet... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.2005

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