Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Juni 1997 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Zusammenlegungsplan B. als unbegründet abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §7a Abs4;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Umstand allein, daß ein Bescheid verspätet erlassen wird, macht diesen nicht rechtswidrig, sofern nicht aufgrund eines Devolutionsantrages die Zuständigkeit zur Entscheidung an die Oberbehörde übergegangen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das den Beschwerdeführern bekannte hg. Erkenntnis vom 12. Oktober 1993, 93/07/0062, und den den Beschwerdeführern gegenüber ergangenen hg. Beschluß vom 21. September 1995, 95/07/0136, verwiesen. Wie im Darstellungsteil des letztgenannten Beschlusses wiedergegeben wurde, hatte die Beschwerdeführerin des zu 93/07/0062 anhängig gewesenen Beschwerdeverfahrens zufolge Unterbleiben einer Erlassung des Ersatzbe... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §7a Abs4;AVG §73 Abs2;FlVfGG §10 Abs4;FlVfLG Tir 1978 §23;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Soweit der Beschwerdeführer, dessen Antrag auf Zufertigung des Bescheides, mit dem die belangte Behörde (der Oberste Agrarsenat) festgestellt hatte, daß die Zuständig... mehr lesen...
Mit einer als Bescheid bezeichneten Erledigung vom 5. November 1987 ordnete die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (ABB) unter Abschnitt A auf der Grundlage der §§ 22 Abs. 1 und 20 Abs. 1 des Niederösterreichischen Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975, LGBl. 6650-3, (FLG) im Zusammenlegungsverfahren S. die vorläufige Übernahme an, die mit 20. November 1987 in Kraft treten sollte, erließ dazu unter Abschnitt B gemäß § 113 Abs. 7 FLG einige Überleitungsbestimmungen und schloß unte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §1;AgrVG §7a Abs4;AVG §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/07/0024 E 15. Juni 1982 VwSlg 10758 A/1982 RS 2(hier: ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Für die
Begründung: der Entscheidungspflicht kommt es nicht darauf an, ob das Verfahren, in welchem ein Antrag gestellt wurde, von Amts wegen einzuleiten oder fortzuführen ist. Auch dann, wenn eine Partei einen Antr... mehr lesen...