Entscheidungsgründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck stellte am 8. April 1980 beim Einzelrichter des Landesgerichtes Innsbruck gegen den Kläger den Strafantrag, er habe in der Zeit vom 8. November bis 5. Dezember 1979 in Innsbruck ungedeckte Schecks im Betrag von S 17.150,-- ausgestellt und hiedurch das Vergehen der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 und 2 StGB begangen. Da dem Kläger die Vorladung zur Hauptverhandlung nicht zugestellt und sein Aufenthalt trotz umfangreicher Polizeierhe... mehr lesen...
Norm: JN §1 DIb1StadtErnG §6 Abs7StadtErnG §8
Rechtssatz: § 6 Abs 7 StadtErnG schließt auch für den Fall einer negativen Entscheidung des Strafgerichtes ein weiteres Verfahren vor dem Zivilgericht nicht aus; einer ungeachtet einer negativen Entscheidung des Strafgerichtes gemäß § 8 StEG eingebrachten Klage steht daher der Rechtsweg offen. Entscheidungstexte 1 Ob 25/84 Entscheidungstex... mehr lesen...